Der Kredit
Der Kredit oder Ratenkredit
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Ratenkredite werden von Banken unter verschiedenen werblichen Namen wie Autokredit oder easy-Kredit angeboten. Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zunächst war der Ratenkredit Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er allgemein von Geschäftsbanken angeboten. Insbesondere für die Autobanken stellt der Ratenkredit das wichtigste Produkt dar.
Für Ratenkredite an Privatpersonen galt in Deutschland bis zum in Kraft treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Verbraucherkreditgesetz. Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden. Sie werden meist als Blankokredite, d.h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von KFZ ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen.
Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes. Die Zinsen eines Ratenkredites liegen höher als bei Baufinanzierungen, oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten. Typischerweise werden einmalige Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der Kreditsumme gefordert. Oftmals wird mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht. Viele Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen.
Ratenkredite werden typischerweise in die Schufa eingetragen. Viele Händler, Versicherungsvertreter sowie freie Vermittler bieten als Kreditvermittlung Ratenkredite von Banken an.
Der Darlehensnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung mit Frist von 3 Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Jedoch ist die Bank nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und darf eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen. Die Bank darf nur kündigen wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein und es müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits < drei Jahre) bzw. 5 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits > drei Jahre) des Nennbetrags des Darlehens bestehen und die Bank muss 2 mal gemahnt haben und dabei die Kreditkündigung angedroht haben.
Ratenkredite sind in Deutschland in § 488 BGB geregelt. Ratenkredite an Privatpersonen gelten in Deutschland als Verbraucherdarlehen. Der Kunde hat hierdurch u.a. ein Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann er dem Kreditvertrag widersprechen (muss dann aber den Kreditbetrag sofort zurückzahlen). Weiterhin sind Formvorschriften (Schriftform, Angabe des Effektivzinses u.a.) vorgeschrieben. Detaillierte Regelungen zur Kündigung von Ratenkrediten sind in § 489 BGB geregelt.