Abgezinster Sparbrief
Abgezinster Sparbrief – was genau ist ein agezinster Sparbrief?
Zunächst einmal, festverzinsliches Anlageprodukte, die von bestimmten Kreditinstituten zum Kauf angeboten werden, werden als Sparbrief bezeichnet. Bei einem Sparbrief wird die Verzinsung für die gesamte festgelegte Laufzeit des Bbriefs, bei dem es sich um eine Namensschuldverschreibungen handelt, festgelegt. Es ist ein sehr überschaubares und in Prinzip einfaches Finanzprodukt, das ursprünglich von der Vereinsbank Wiesbaden im Jahre 1964 herausgegeben wurde. Heute gibt es Sparbriefe von den verschiedensten Banken.
Sparbriefe, sind bei konservativen Geldanlegern und, wie man hört, bei Beamten sehr beliebt. Sparbriefe sind spesenfrei bzw. haben keine Ausgabegebühren. Sie sind hoch beleihbar, in der Regel bis 100%.
Sparbriefe werden mit Laufzeiten bis zu zehn Jahren ausgegeben. Es gibt verschiedene Ausgestaltungsvarianten bei Sparbriefen, unter anderem auch den abgezinsten Sparbrief.
Abgezinster Sparbrief
Es handelt sich dann um einen abgezinsten Sparbrief, wenn die Sparbrief-Anlagesumme über die Laufzeit auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Sparbriefs abgezinst wurde. Dabei geht man davon aus, dass zum Beispiel eine Betrag von Euro 10.000,– am heutigen Tag weniger Wert ist, als zum Beispiel in einem Jahr. Denn da Geld Zinsen erwirtschaften kann, würden 10.000 Euro zum Beispiel als Festgeld für ein Jahr angelegt bei einem Zinssatz von 2% im Jahr nach einem Jahr 10.200 Euro wert sein.
In unserem Beispiel wäre dann ein Sparbrief für 10.200 Euro mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem Zinssatz von 2% zum heutigen Zeitpunkt für 10.000 Euro zu erwerben. Bei kurzen Laufzeiten und niedrigen Zinsen macht dies nicht viel aus. Derselbe abgezinste Sparbrief würde bei einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von 2% ebenfalls für 10.000 Euro zu erwerben sein aber einen Wert von 12984,94 Euro haben.
Er liegt also umso weiter unter dem Nennwert, je länger die Laufzeit und höher der Zinssatz ist.
Sparbriefe unterliegen der Einlagensicherung, solange keine Nachrangabrede im Sparbrief vereinbart ist.